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Was ist ein Sektoraler Heilpraktiker?

Ohne Umwege direkt zur Physiotherapie! Der sektorale Heilpraktiker Physiotherapie hat die Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren (immer bezogen auf den physiotherapeutischen Bereich). Eine individuelle und auf ihre aktuelle Symptomatik bezogene Therapie wird damit ohne große Wartezeit möglich.

Petra Kraus – sektorale Heilpraktikerin (PT)

In der Regel ist der erste Gang des Patienten zum Arzt, der dann ein Rezept für den Physiotherapeuten ausstellt. Durch die Zusatzqualifikation des sektoralen Heilpraktikers (Physiotherapie) wird die Befunderhebung vom Physiotherapeuten durchgeführt. So sparen Sie sich den Weg zum Arzt und kommen bei akuten Beschwerden direkt in unsere Praxis. Liegen Ihre Beschwerden nicht in unserem Behandlungsbereich, dann werden wir Sie natürlich trotzdem zu einem Arzt weiterleiten, um das Krankheitsbild genauer abklären zu lassen.

Die Praxisinhaberin Petra Kraus, hat diese Zertifikation seit 2014. Der sektorale Heilpraktiker (Physiotherapie) ist eine neue Zusatzqualifikation für staatlich anerkannte oder diplomierte Physiotherapeuten. Diese gibt es erst seit 2009.

Welche Vorteile haben Sie als Patient?

  • keine lange Wartezeit auf einen Arzttermin
  • physiotherapeutische Behandlung ohne ärztliche Verordnung
  • ausführliche Befunderhebung
  • osteopathische Techniken im Rahmen der Physiotherapie sind möglich

Behandlungshonorar

Die Behandlung wird ohne Verordnung vom Arzt leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es jedoch die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH") können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).

Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse!

Das Honorar für eine 30-minütige Behandlung beträgt 40 EUR, für eine 60-minütige Behandlung 75 EUR. Dies gilt auch für den Ersttermin mit ausführlicher Anamnese, der meist mehr Zeit in Anspruch nimmt. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie ggf. bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.