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Welche Kosten werden übernommen?

Die Kosten der osteopathische Behandlung werden inzwischen von den meisten gesetzlichen Krankenkassen anteilig übernommen, wenn eine ärztliches Rezept mit der Angabe über die Anzahl der medizinisch notwendigen Behandlungen vorliegt.

Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, dann sprechen Sie bitte mit Ihrer Kasse im Vorfeld der Behandlung über eine mögliche Kostenübernahme. Wichtig: Die ärztliche Verordnung ist vor Behandlungsbeginn auszustellen. Das Honorar für eine ca. 60-minütige osteopatische Behandlung beträgt 85 Euro. Dies gilt auch für den Ersttermin mit ausführlicher Anamnese, der meist mehr Zeit in Anspruch nimmt. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können. Wenn Sie noch Fragen zur Kostenübernahme haben, dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

Eine Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen, die Behandlungskosten anteilig übernehmen, finden Sie hier.